Datenauthentizität
Beim Abruf der Daten prüft die Sachbearbeitung visuell, ob das Passfoto den Antragsteller zeigt.
Die von den antragstellenden Personen erfassten Fingerabdrücke werden softwarebasiert auf Übereinstimmung geprüft. Hierzu sind am Arbeitsplatz zwei kurze Einzelaufnahmen erforderlich.
Die Unterschrift wird ebenfalls visuell geprüft.
Um die Qualität des Passfotos sowie die Qualität und Echtheit der Fingerabdrücke beurteilen zu können, werden der Sachbearbeitung beim Abruf die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen sowie weitere Informationen angezeigt.